Transparenzhinweis
Ab 1.
Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein
Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat
Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt
(Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit
Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel
und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben
betroffen sind.
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